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Wie Sie einen Onlineshop rechtssicher gestalten
Es ist einiges zu beachten, wenn man einen Onlineshop rechtssicher gestalten möchten.
Ein Ladengeschäft zu eröffnen ist gar nicht so einfach. Neben der Wahl des richtigen Standortes muss man sich meist mehrere Jahre an hohe Gewerberaummieten binden. Im Online-Handel geht das vergleichsweise einfach. Mit nur wenigen Klicks kann der virtuelle Laden angemietet werden. Doch ganz so einfach, wie die ersten Schritte anmuten mögen, ist es nicht.
Weil Kunden im Online-Handel kein Verkaufspersonal ansprechen und mit wenigen unbewussten Klicks einen kostenpflichtigen Vertrag schließen können, will der Gesetzgeber sie beschützen. Das hat immense Informationspflichten zur Folge, die Online-Händler einhalten müssen. Mit ein wenig Geduld können Verkäufer sie jedoch in den Griff bekommen und sich ihrem eigentlichen Geschäft widmen – dem Online-Handel.
Impressumspflicht
Sobald ein Onlineshop gestaltet wird, sei es über eine eigene Domain oder über eine große Plattform, muss der Händler eine virtuelle Visitenkarte aufweisen. Ein vollständiges Impressum gehört als Aushängeschild daher in jeden Onlineshop wie im Laden das Klingelschild.
Das Impressum, für die Besucher der Seite leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar, gehört daher zum guten Ton und ruft beim Kunden Vertrauen hervor. Das Impressum unter der eigenen Schaltfläche „Impressum“ enthält folgende Informationen:
- den Namen, die Anschrift des Anbieters und bei juristischen Personen den Vor- und Zunamen des Vertretungsberechtigten
- Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation (z.B. Telefon, Fax, E-Mail- Adresse) mit dem Anbieter ermöglichen
- das Handelsregister, in das der Anbieter eingetragen ist sowie die entsprechende Registernummer
- die Umsatzsteueridentifikationsnummer; die Wirtschafts-Identifikationsnummer (sofern vorhanden)
- einen Hinweis auf die Streitschlichtungsplattform der europäischen Kommission
Weitere Infopflichten im Onlineshop
Bei der Gestaltung eines rechtssicheren Onlineshop gehören neben einem Impressum noch zahlreiche andere Informationen. Ein Onlineshop muss (spätestens im Checkout) u. a. auf die folgenden Aspekte hinweisen:
die wesentlichen Eigenschaften der Waren, den Gesamtpreis der Waren einschließlich aller Steuern und Abgaben, sowie gegebenenfalls alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Versandkosten, soweit erforderlich die Laufzeit des Vertrags oder die Bedingungen der Kündigung.
Hier kommen die AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) ins Spiel. Sie fehlen in keinem Onlineshop, doch niemand liest sie. Weshalb also der ganze Aufwand? In der Tat sind AGB nicht gesetzlich vorgeschrieben oder zwingend erforderlich.
Aber: Im Online-Geschäft müssen eine Vielzahl von Informationspflichten (Verbraucherinformationen) erfüllt werden (s. o.). Die Umsetzung dieser Informationspflichten in den AGB drängt sich daher geradezu auf.
Auch die Pflicht, den Kunden über sein Widerrufsrecht zu unterrichten, kommt aus dem Gesetz. Es gibt sich also auch eine Notwendigkeit, eine vollständige Widerrufsbelehrung inklusive einem Muster-Widerrufsformular in den Onlineshop einzustellen.
Ein Webseitenbetreiber, der von seinen Nutzern personenbezogene Daten erhebt (z. B. Unterhaltung einer Kundendatei, Verwendung von Webanalyse-Tools), muss seine Besucher und Kunden außerdem informieren, welche Daten er von ihnen erhebt und wofür sie gespeichert bzw. verwendet werden. Vor diesem Hintergrund müssen Internetpräsenzen mit einer Datenschutzerklärung ausgestattet werden.
Der rechtssichere Bestellablauf im Onlineshop
Auch für die in allen Onlineshops übliche Bestellübersichtsseite hat der Gesetzgeber spezielle Regeln aufgestellt, die bei Nichtbeachtung ins Auge gehen können. Warum ist das Gesetz an dieser Stelle so streng? Grund ist, dass man mit wenigen Klicks einen Kaufvertrag schließen kann, der den Kunden unabhängig von der Kaufsumme bindet.
Abgesehen vom Widerrufsrecht sollen Kunden deshalb so gut wie möglich vor „versehentlichen Klicks“ geschützt werden, die sie in den finanzielle Ruin treiben können. Darum sollten Sie Ihren Onlineshop rechtssicher gestalten.
Beispiel: Es macht doch einen großen Unterschied, ob der Kunde ein Sofa für 399,00 Euro bestellt oder es aus Versehen mehrmals in den Warenkorb legt und den Irrtum vor Bestellaufgabe nicht bemerkt.
Die wichtigsten Gestaltungsregeln für den Checkout im Onlineshop verrät der Händlerbund in dieser Infografik:
Der Händlerbund hilft
Meist steckt der Teufel im Detail. Online-Händler sollten sich ihre Rechtstexte nur von juristischen Experten wie dem Händlerbund erstellen lassen, da diese zum einen die Verantwortung übernehmen, als auch eine laufende Aktualisierung gewährleisten können.
Außerdem gelten von Onlineshop zu Onlineshop, von Plattform zu Plattform Besonderheiten, die Einfluss auf die jeweilige Gestaltung der rechtlichen Informationen haben und die sich stetig wandelnde Rechtsprechung beobachtet werden. Mit dem nachfolgenden Rabattcode erhalten Sie auf alle Mitgliedschaftspakete einen Nachlass von 2 Monaten: P476#M1#2012
Autorenprofil
Über die Autorin
Yvonne Bachmann ist seit 2013 als Rechtsanwältin für den Händlerbund tätig. Dort berät sie Online-Händler in Rechtsfragen und berichtet auf dem Infoportal OnlinehändlerNews regelmäßig zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche bewegen. Außerdem ist sie eine bundesweit gefragte Referentin, Interviewpartnerin und Gastautorin.